Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wenn Gebäude, Räume, Kommunikationsmittel und weitere öffentliche Institutionen nicht barrierefrei sind, bleibt die Teilhabe am öffentlichen Leben für manche BürgerInnen verwehrt.

Rechtliche Grundlagen zur Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit:

Daher ist die Stadt Grünstadt bemüht, ihre Website und die digitalen Angaben im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz asselheim.gruenstadt.de


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen:

Diese Website ist mit den rechtlichen Grundlagen teilweise vereinbar und momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

  • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
  • Ausreichende Kontraste
  • Schriftgröße/Darstellung vergrößern: Die Vergrößerung erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“ und bei Apple mit „cmd“ und „+“
  • Schriftgröße/Darstellung verkleinern: Die Verkleinerung erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „-“ und bei Apple mit „cmd“ und „-“
  • responsives Webdesign: Die Inhalte der Webseite passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Geräts automatisch an
  • Vorlesefunktion von Texten wird unterstützt

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Es liegt noch keine Erläuterung zu wesentlichen Inhalten der Website, Hinweisen zur Navigation und wesentlichen Inhalten der Erklärung zur Barrierefreiheit in Deutscher Gebärdensprache und leichter Sprache vor
  • Dokumente, die von Dritten bereitgestellt werden (z.B. Videos, Flyer usw) liegen nicht barrierefrei vor
  • Verlinkungen zu externen Anwendungen oder Webpräsenzen können auf nicht barrierefreie Inhalte führen
  • Alternativtexte zu Bildern sind noch nicht vorhanden, dies wird schrittweise nachgepflegt
  • Dokumente (z.B. PDF-Dokumente) sind ggf. nicht barrierefrei
  • Eingebettete Karten von Google Maps sind in dem Rahmen barrierefrei, wie Google sie zur Verfügung stellt

Das Abwägungsverfahren nach § 4 BITV RP und Artikel 5 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 wurde durchgeführt. Die Abwägung hat ergeben, dass großteils ein Nachpflegen der Funktionen bei der aktuell bestehenden Website unwirtschaftlich ist, weil hohe Kosten hierfür entstehen würden. 

Es wird kontinuierlich an vertretbaren und leistbaren Maßnahmen zur Optimierung der Barrierefreiheit gearbeitet.

Wir sind bemüht, wichtige Inhalte schrittweise barrierefrei zur Verfügung zu stellen und arbeitet dahingehend kontinuierlich an der Verbesserung des Webauftritts.

Erstellung dieser Erklärung:

Diese Erklärung wurde am 27.11.2023 nach einer Selbstbewertung erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 27.11.2023 überprüft.

Feedback und Kontakt:

Michelle Bickel, Kreuzerweg 2, 67269 Grünstadt, 06359/805-117, michelle.bickel@gruenstadt.de

Durchsetzungsverfahren:

Gemäß § 3 Abs. 1 BITV RP ist für das Durchsetzungsverfahren der oder die Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen des Landes Rheinland-Pfalz zuständig:

Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
E-Mail: lb@mastd.rlp.de
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
www.lb.rlp.de